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Selbstauskunftpflicht

Die Selbstauskunftspflicht betrifft sowohl eure angehenden Mitglieder, eure regulären Mitglieder gegenüber dem Vorstand und dem Präventionsbeauftragten, als auch euren Verein gegenüber der Behörde. 

Darunter zählt:

  • Die Erfassung von relevanten Vorerkrankungen und Erfahrungen mit Cannabis in eurem Beitrittsformular für angehende Mitglieder.
  • Die Identitätsprüfung bei der Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial durch die Ausweisung der jeweiligen Mitglieder durch ihren Mitgliedsausweis und amtlichen Lichtbildausweis.
  • Bei auftretenden Problemen oder Komplikationen eurer Mitglieder durch den Konsum von Cannabis, müssen diese sich unaufgefordert bei eurem Präventionsbeauftragten melden.
  • Bei Bedenken hinsichtlich der Qualität der Ernte und der Weitergabe- und Konsumfähigkeit oder diesbezüglich schlechter Laborergebnisse, muss der Verein es umgehend bei der zuständigen Behörde melden.
  • Die jährliche Übermittlung des Kassenberichts an das Finanzamt.

Der Verein muss der zuständigen Behörde bis zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres elektronisch die folgenden Angaben zu den Mengen an Cannabis in Gramm, aufgegliedert nach Sorten und nach dem jeweiligen durchschnittlichen Gehalt an THC und CBD übermitteln, die im vorangegangen Kalenderjahr von eurem Verein

1. angebaut wurden,

2. weitergegeben wurden,

3. vernichtet wurden

sowie am Ende des vorangegangenen Kalenderjahres in ihrem Bestand vorhanden waren.

Hier kann unsere eigene Software helfen, die von Tübingen (das amt das die Kontrollen macht) freigegeben wurde.