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Verein auflösen

Was passiert mit meiner Investition wenn der Verein aufgelöst werden muss?

Bei gemeinnützigen Vereinen:
Wenn gemeinnütziger verein aufgelöst wird, muss das übriggebliebene Vermögen des Vereins normalerweise an den Staat abgegeben werden oder an eine andere gemeinnützige Institution.
Dieses Erfordernis gibt es bei CSCs nicht bzw. bei „nicht-gemeinnützigen Vereinen“.

Wir empfehlen deshalb diese Vereinbarung abzubedingen.
Das bedeutet, dass das Vermögen nur unter den Gründungsmitgliedern bei der Auflösung des CSCs zu verteilen.
Was auch noch möglich ist, dass das Vermögen nur an eine Person weiterzugeben ist bei der Auflösung des Vereins – dort könnten aber die Behörden steil gehen und Probleme machen bei einer Prüfung.