Verantwortungsbereich und Aufgaben
Die Verantwortungsbereiche und Aufgaben des Anbaurates sind: Die Planung, Koordination, Überwachung und Qualitätssicherung des gemeinschaftlichen Anbaus sowie die Dokumentations- und Berichtspflicht.
Darunter zählen:
- die Sortenauswahl für den Anbau in Abstimmung mit den teilnehmenden Mitgliedern
- der Einkauf von qualitätativem Material und Inventar
- der kontrollierte Anbau-, Pflege-, Ernte-, Weitergabe- und Vernichtungsprozess
- der ordnungsgemäße Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes und der Stadt
- die Koordination der Tätigkeitsbereiche der aktiv mitwirkenden Mitglieder und die Erfassung ihrer Arbeitsstunden
- die Überwachung und Dokumentation der Erntequalität
- die Zusendung von stichpunktartigen Proben an ein staatlich anerkanntes zuständiges Labor
- der kommunikative Austausch mit den staatlichen Behörden Zwecks der Transparenz und der Einhaltung von gesetzlichen Verordnungen
- der kommunikative Austausch mit dem Präventionsbeauftragten des Vereins Zwecks Qualitätssicherung und Weitergabefähigkeit der Ernte an die Mitglieder
- die Überprüfung der Erntemenge und der Weitergabemenge in Zusammenhang mit der Bedarfsmenge der Mitglieder
- die Erstellung von Beipackzetteln für die Weitergabe des Cannabis an die Mitglieder
- die Koordination und Durchführung der notwendigen Vernichtung an weitergabe- bzw. konsumunfähigem Cannabis und Vermehrungsmaterials
- die Erstellung und Pflege einer Inventarliste
- die Kostenaufstellung des Anbauprozesses für den Kassenwart und den Finanzprüfer des Vereins
Dokumentations- und Berichtspflichten
Ein weiterer sehr wichtiger Verantwortungsbereich des Anbaurats in eurem Verein ist seine Erfüllung der Dokumentations- und Berichtspflicht. Diese ist in einem Anbauverein für Cannabis, bei dem es sich um den Umgang mit einem potentiellen Gefahrengut handelt, besonders wichtig. Dabei bezieht sich das Cannabisgesetz auf den sogenannten “Zweck der Rückverfolgbarkeit des weitergegebenen Cannabis und Vermehrungsmaterials”.
Diese Pflicht umfasst den gesamten Einkaufs-, Anbau-, Pflege-, Ernte-, Weitergabe-, Vernichtungs- und Qualitätssicherungsprozess in eurem Anbauverein.
Schaut einfach im Cannabisgesetz Abs. 6, § 26 nochmal nach, welche Punkte dort diesbezüglich aufgelistet sind. In unserer Checkliste am Ende des Kapitels habt ihr dann dazu einen Handlungsleitfaden und alle nötigen Informationen, um die Verantwortungsbereiche eures Anbaurats in eurem Verein praktisch umzusetzen.