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Allgemeine Informationen

Grundsätzlich hat der Präventionsbeauftragte eures Vereins gemäß dem Cannabisgesetz die Aufgabe, die Umsetzung des Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts eures Vereins sicherzustellen. Darunter zählen insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von lösungsorientierten Strategien zur Suchtprävention und Risikominimierung bezüglich des Cannabiskonsums eurer Mitglieder sowie die aktive Aufklärungsarbeit in eurem Verein.

Dabei soll er schon bei der Ausformulierung des besagten Konzepts maßgeblich beteiligt sein und sein Fachwissen und Kenntnisse der Suchtprävention und der Gesundheitsförderung dort sowie ins Vereinsleben mit einbringen und durch den Verein umsetzen.

In diesem Kapitel über den Präventionsbeauftragten erfahrt ihr alles über dessen verschiedenen Verantwortungsbereiche, Aufgaben und die praktische Umsetzung in eurem Verein.

Am Ende des Kapitels könnt ihr euch die dazugehörige Checkliste einfach als pdf. Datei herunterladen, um einen Leitfaden für eure Handlungsschritte in eurem Verein zu erhalten.

Hinweis:

Bundesweit wurde eine einheitliche Plattform errichtet (Infos-Cannabis.de). Diese bündelt Informationen zu dem Gesetz und den vorhandenen Angeboten für Suchtprävention, Suchtberatung, Suchtbehandlung sowie zu Wirkung, Risiken und „Safer-Use“-Hinweisen. Gleichzeitig wird die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiterentwickelt und kann dort eingesehen und für die eigene Vereinstätigkeit genutzt Zwecks der Suchtprävention und Gesundheitsförderung werden.