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Allgemeine Informationen

Der Anbaurat ist prinzipiell in eurem Verein zuständig für die Planung, Koordination, Überwachung und Qualitätssicherung eures Anbaus. Darunter zählt auch schon der Einkauf des Materials und des Inventars, sowie die Pflege und Qualitätsprüfung der Ernte. Darüber hinaus sorgt er für die Qualitätskontrolle eurer Ernte durch regelmäßige Stichproben Versendung an ein staatlich anerkanntes Labor. 

Der Anbaurat wird von eurem Vorstand durch eine Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt und besteht i.d.R. aus drei oder höchstens sechs gewählten Mitgliedern, von denen ein Mitglied zum Vorsitzenden gewählt wird.

Hier sind die ersten wichtigen Punkte aufgelistet, wie ein Anbaurat funktioniert:

Anbauratsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein. 

Der Anbaurat wird von der Mitgliederversammlung auf mindestens zwei Jahre gewählt.

Sämtliche den Anbau betreffenden Entscheidungen trifft der Anbaurat in eigener Verantwortung. Dabei hat er die Anbau- und Verteilungsordnung zu beachten und ist darüber hinaus an Weisungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes gebunden.

Der Anbaurat fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlussfähigkeit erfordert, dass alle Mitglieder des Anbaurates eingeladen und mindestens drei Viertel der Mitglieder anwesend sind, sofern diese Bestimmungen in eurer Vereinssatzung nicht anders geregelt sind.

In diesem Kapitel über den Anbaurat, erfahrt ihr alles über dessen verschiedenen Verantwortungsbereiche, Aufgaben und die praktische Umsetzung in eurem Verein.

Am Ende des Kapitels könnt ihr euch die entsprechende Checkliste einfach als pdf. Datei herunterladen, um einen Leitfaden für eure Handlungsschritte in eurem Verein zu erhalten.