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Erlaubnispflicht

CanG Kap. 4, Abs. 1, § 11 Erlaubnispflicht

Im oben genannten Paragraphen des Cannabisgesetzes könnt ihr nachschauen, welche Dokumente ihr alle für den Antrag zu eurer Anbaulizenz für Cannabis benötigt und was genau die Voraussetzungen für eine Erlaubnis als Anbauvereinigung von Cannabis sind.

Keine Sorge! Wir haben alle notwendigen Dokumente für euch als Mustervorlagen bereitgestellt. Ihr müsst nur noch eure Vereinsspezifischen Daten eintragen und könnt dann euren Antrag an die zuständige Behörde verschicken!

Wenn ihr gemeinschaftlich zum Zweck des Eigenkonsums Cannabis anbauen und an eure Mitglieder weitergeben wollt, benötigt ihr dazu eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde.

Dabei darf eine Erlaubnis ausschließlich Anbauvereinigungen erteilt werden. Das bedeutet, dass ihr in eurer Vereinssatzung schon auf euren Präventionsbeauftragten und euren Anbaurat und deren Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich hinweisen müsst. Dort solltet ihr auch schon vorgreifend Bezug zu eurem geplanten Cannabisanbau genommen und eure Vereinszwecke entsprechend formuliert und eine Mitgliederobergrenze bestimmt haben. Dabei gibt es noch einige weitere Dinge, auf die ihr in eurer Vereinssatzung achten müsst, wenn ihr eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis erhalten wollt.

Falls ihr euch unsicher seid, ob eure Vereinssatzung den Kriterien einer Anbauvereinigung entspricht, dann fragt bei unserem Expertenteam nach, um es prüfen und bei Bedarf anpassen zu lassen.

Hier nochmal eine Übersicht über die wichtigsten Dinge, die euer Verein als Bedingungen für eine Erlaubniserteilung unbedingt einhalten muss:

  • eure Satzung muss den Kriterien einer Anbauvereinigung entsprechen;
  • euer Vorstand muss unbeschränkt geschäftsfähig und für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial zuverlässig sein;
  • euer Vereinsgelände ist von dem Zugriff durch unbefugte Dritte sowie Kinder und Jugendliche ausreichend geschützt;
  • eure Anbauvereinigung muss alle Vorgaben des Cannabisgesetzes und der Gesetze des Landes und der Stadt einhalten.

Versagung der Erlaubnis gemäß dem Cannabisgesetz:

  • bei der Unzuverlässigkeit eines Vorstandsmitglieds durch einen Eintrag im Strafregister und damit im Führungszeugnis;
  • bei der Geschäftsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds;
  • wenn ihr keinen qualifizierten Präventionsbeauftragten als Vorstandsmitglied vorweisen könnt;
  • wenn euer Vereinsgelände sich vollständig oder teilweise innerhalb von einer Wohnung oder einem Militärgebiet befindet;
  • wenn euer Vereinsgelände durch schädliche Umwelteinflüsse oder sonstige Risikofaktoren nicht für den Anbau von Cannabis geeignet ist;
  • wenn euer Verein den Mindestabstand von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen nicht einhält.

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